Forstwirt (m/w/d) (561/2023)

  • Halle
  • Stadt Halle (saale)
Ihre Aufgaben Durchführung von Pflanz- und Pflegearbeiten, Anlage von PflugstreifenHolzernte/Holzrückarbeiten/Holzvermessungen am geernteten HolzDurchführung von Transportarbeiten/LadearbeitenRäumen von Wassergräben, Profilierung und Freischneiden von BewuchsAusschneiden und Mähen der Wege/LichtprofileRekonstruktion von Wegen und Herstellung von wassergebundenen DeckenEinbau von Ausstattungselementen und SpielgerätenAusführung des Winterdienstes (einschließlich Winterdienst-Rufbereitschaft) Unsere Anforderungen Erforderlich sind: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Forstwirt (m/w/d)Führerschein der Klassen B und T Erwünscht sind: gerätetechnisches VerständnisFlexibilität und Teamfähigkeit Alle interessierten Personen werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzugehen. Wir bieten ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis der Entgeltgruppe 5 TVöDeine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie eine Jahressonderzahlung und ein Leistungsentgelteinen modernen und sicheren Arbeitsplatzumfangreiche Weiterbildungsangebote sowie die Möglichkeit zur Nutzung von fünf Tagen Bildungsurlaub im Kalenderjahrzentrale Lage sowie gute Erreichbarkeit unserer Dienststelleneine betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungengesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagementsdie Chance zur Einbringung Ihrer Ideen Zum Ende eines Monats wird der Besetzungsbedarf ermittelt sowie die eingegangenen Bewerbungen gesichtet. Im Anschluss wird über die weitere Berücksichtigung im Verfahren entschieden.Die Entgeltgruppe ist in sechs Stufen untergliedert. Die Stufenzuordnung ergibt sich aus § 16 Abs. 2 TVöD. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung nur bei Vorlage entsprechender Nachweise möglich ist.Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Halle (Saale) werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß § 9 Abs. 5 Brandschutzgesetz LSA bevorzugt berücksichtigt.