Payroll Specialist (m/w/d)

  • Bochum
  • Mait Gmbh
Payroll Specialist (m/w/d) Diese spannenden Aufgaben erwarten Dich Experte in der Entgeltabrechnung: Du bist verantwortlich für die monatliche Entgeltabrechnung und aller damit verbundenen Folge-Aktivitäten. Die Pflege der Stamm- und Bewegungsdaten als auch die Unterstützung bei Steuer- und SV-Prüfungen liegt ebenfalls in Deinen Händen. Fristenmanagement: Mit Deiner Erfahrung behältst Du stets den Überblick über wichtige Fristen (z. B. von Verrentungen und Befristungen) und ergreifst die nötigen Maßnahmen. Kommunikationsprofi: Du pflegst den direkten Kontakt mit Krankenkassen, Sozialversicherungsträgern und Behörden und bist eine verlässliche Ansprechperson für Fragen rund um Sozialversicherung und Lohnsteuerrecht für unsere Führungskräfte und Mitarbeitenden. Operative Personalarbeit: Von Onboarding bis Offboarding begleitest Du unsere Mitarbeitenden durch ihren Arbeitszyklus. Sorgfältige Dokumentation: Die revisionssichere Archivierung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sind für Dich selbstverständlich. Unterstützung bei Jahresabschlussarbeiten: Du hilfst bei der Erstellung von Statistiken und Auswertungen. Gern bieten wir dir die Möglichkeit, die ausgeschriebene Position sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) zu besetzen. Das bringst Du mit abgeschlossene kaufmännische Ausbildung als Personalfachkaufmann (m/w/d) oder eine kaufmännische Ausbildung mit mindestens fünfjähriger relevanter Berufserfahrung in der ganzheitlichen Entgeltabrechnung Erfahrung in der eigenständigen Abrechnung von unterschiedlichen Mitarbeitergruppen fundierte Fachkenntnisse im Arbeits-, Lohnsteuer- sowie Sozialversicherungsrecht (u.a. Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Mutterschutzgesetz usw.) sichere Kenntnisse im Meldeverfahren der DEÜV gute Kenntnisse in einer Payrollsoftware, MS Office (Word, Excel, PowerPoint) serviceorientiertes Denken, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit Zu beachten ist, dass die MAIT-Gruppe keine unaufgefordert zugesandten Profile von Personaldienstleistern akzeptiert. Sollte es zur Berücksichtigung oder Einstellung von Kandidaten kommen, deren Profile unaufgefordert von Personaldienstleistern übersandt wurden und mit denen kein Vertragsverhältnis besteht, entsteht daraus kein Vergütungsanspruch.